von Bauern, reichem Bürgermeister, seinenGenossen, Feldwegen, Auffangbecken, WOHNHAUS & Agrarsubventionen
Feind + Todfeind = Parteifreund
Das nun folgende ist wie bei SOUTHPARK

ALLE Personen und vor ALLEM Namen und Städte sind hier auch manchmal frei erfunden.

Neu hier: Immer ein NEUER Spass Hier zwischen ERNSTEN Themen zum reinschauen...
DDR-Staatsratsvorsitzender Erich Honecker im Oktober 1989:
Wenige Tage vor dem Fall der Mauer:

"Den Sozialismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf"

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Eintrag laufende Nummer: 1
Eröffnet am: 26.11.2006 Thema-Name: 179. Ein Freund

Eintrag
Der Gemeindevorstand ist verpflichtet, Anfragen der Gemeindevertreter zu beantworten.
Ist hier geregelt: § 50

Aufgaben:

(1) Die Gemeindevertretung beschließt über die Angelegenheiten der Gemeinde, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt.

Sie (die Gemeindevertretung) kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten auf den Gemeindevorstand oder einen Ausschuss übertragen.

Dies gilt jedoch nicht für die in § 51 aufgeführten Angelegenheiten.

Die Übertragung bestimmter Arten von Angelegenheiten auf den Gemeindevorstand kann in der Hauptsatzung niedergelegt werden.
Die Gemeindevertretung kann Angelegenheiten, deren Beschlussfassung sie auf andere Gemeindeorgane übertragen hat, jederzeit an sich ziehen.

Ist die Übertragung in der Hauptsatzung niedergelegt, ist die Vorschrift des
§ 6 Abs. 2 zu beachten.

(2) Die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen. !!!!!

Sie kann zu diesem Zweck in bestimmten Angelegenheiten vom Gemeindevorstand in dessen Amtsräumen Einsicht in die Akten durch einen von ihr gebildeten oder bestimmten Ausschuss fordern !!!

Der Ausschuss ist zu bilden oder zu bestimmen,
wenn es - ein Viertel - der Gemeindevertreter oder eine Fraktion verlangt.

Die Überwachung erfolgt unbeschadet von Satz 2 durch Ausübung des Fragerechts zu den Tagesordnungspunkten in den Sitzungen der Gemeindevertretung.

Dies durch schriftliche Anfragen und aufgrund eines Beschlusses der Gemeindevertretung oder Übersendung von Ergebnisniederschriften der Sitzungen des Gemeindevorstands an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung und die Vorsitzenden der Fraktionen.

Der Gemeindevorstand ist verpflichtet, Anfragen der Gemeindevertreter zu beantworten.


(3) Der Gemeindevorstand hat die Gemeindevertretung über die wichtigen Verwaltungsangelegen heiten laufend zu unterrichten und ihr wichtige Anordnungen der Aufsichtsbehörde sowie alle Anordnungen, bei denen die Aufsichtsbehörde dies ausdrücklich bestimmt hat, mitzuteilen.


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144.170 denkende Mitbürger seit dem 23.01.2004, 20:33

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WOHNHAUSVERSUCH MISCHGEBIETVERSUCH
VorkaufsrechtsRAUB für ein WOHNHAUS (oder: Wer fragt Herrn Pooth wenn es um Veronas Verträge geht?)
Es ist ja wohl im GRUNDBUCH ersichtlich, das hier nur Fr.Bethmann dass zu entscheiden hatte und die wollte kaufen !!!!!
Wieder fällt das Wort WOHNHAUS !!
FPL IP InternetPresse ohne SPD/HH Abhängigkeit;
Oder eine E-Mail in die "vertrauensvollen Hände von unbedeutenden Hinterbänklern" einer ehrbaren Villmarer Fraktion !

Doch der viel zu große Haufenist mit internen Zankerreien & Neiderreien um Posten schon zu beschäftigt !
Da bleibt keine Zeit für eure Anliegen ! Wer seid IHR denn schon ? So der abgehobene Parteivorsitzende !
Deshalb haben die auch alle kein GÄSTEBUCH und nur eine uralte odergar keine Homepage
Die werden ja immer AUTOMATISCH von euch gewählt

Viel dummes Gewohnheits-Stimmvieh & die Stimmen der Altersheime bestimmen das NOCH !
Als hätten die Villmarer 'Tagträumer' hier irgendetwas mit der echten Politik ihrer großen Brüder zu tun !
Aber vor jeder WAHL sind plötzlich kurz mal
"PARTEIFREUNDE" für euer Bestesda
Nach der Wahl natürlich auch
Hier zu Verpackungen Pakete und Päckchen



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